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Halal Fleisch – „rein“ und besonders gesund?

Halal Fleisch – „rein“ und besonders gesund?

Im Zuge der immer bewussteren Ernährung interessieren sich auch viele Nicht-Moslems für Halal Fleisch, da es bei der Produktion vielen Prüfschritten unterliegt und darum ein hoher Qualitätsstandard bei der Verarbeitung von Fleisch vermutet wird, das als „halal“ deklariert wird. Was aber bedeutet es genau, wenn ein Fleisch als „halal“ bezeichnet wird? Und: Welche Fleischsorten sind „halal“ erhältlich und welche nicht?

Was bedeutet es, wenn Lebensmittel als „halal“ bezeichnet werden?

Die Bezeichnung „halal“ wird für Lebensmittel gebraucht, die nach dem Islam als „erlaubt“ und „rein“ gelten. Lebensmittel, die nach den Vorschriften des Korans aus den Produkten von erlaubten Lebewesen stammen, werden darum als „halal“ bezeichnet.
Nach der islamischen Rechtsauslegung gibt es neben den Kategorien „halal“ (erlaubt) und „haram“ (verboten) noch drei weitere Kategorien:

  • „Fard“ ist alles, was unbedingt geboten ist.
  • „Makruh“ ist das, was nicht erwünscht ist.
  • „Mandub“ bezeichnet alles, was empfohlen ist.

Was ist Halal Fleisch?

„Halal“ sind Vierfüsser wie Rinder, Schafe und Ziegen, die entsprechend geschächtet wurden. Als erlaubt angesehen werden die meisten Geflügelsorten, darunter Fleisch und Eier dieses Geflügels:

  • Ente
  • Gans
  • Huhn
  • Rebhuhn
  • Strauss
  • Truthahn
  • Wachtel

Wild ist generell erlaubt. In Sure 5,1 des Korans wendet sich der Prophet an die Gläubigen, um sie an ihre Verpflichtungen zu erinnern. Wie nahezu alle Verse des Korans wird auch dieser unterschiedlich übersetzt. Der Vers hält aber inhaltlich fest, dass zum Schlachten alle vierfüssigen Herdentiere erlaubt sind, die nicht zuvor verboten wurden. Ausgenommen wird der Verzehr von Jagdwild während der Wallfahrt.

Wie muss das Schlachten sein, damit Fleisch „halal“ bleibt?

Eine Schlachtung muss nach Rechtssprechung des Islam in einem Ritual unter Anrufung Gottes erfolgen. Dieses Schlachten wird im Deutschen als Schächtung bezeichnet. Bei der Schlachtmethode wird das geschächtete Tier mit einem einzigen Schnitt durch Luft-, Speiseröhre und Hauptschlagader getötet. Der Kehlschnitt wird ohne vorherige Betäubung durchgeführt. Das Blut des Tieres, das „halal“ geschächtet wird, muss am tödlichen Kehlschnitt vollständig ausfliessen, sodass das Fleisch blutleer ist, wenn es angeboten und verzehrt wird. In Deutschland müssen Tiere vor dem Schlachten von Gesetzeswegen betäubt werden. Besonders in grossen Schlachthöfen wird diese Vorschrift bei Schlachtungen selten durch eine Einzelbetäubung erfüllt. Betäubung und Tötung fallen dabei m Schlachtprozess meist zusammen. Fleischrinder werden in Gruppen in sogenannte Restrainer-Anlagen geführt, automatisch durch einen Stromstoss betäubt und getötet, bevor ihnen Fleisch entnommen wird. Eine andere gängige Art vorgeschriebener Betäubung in Schlachterei-Grossbetrieben ist der Bolzenschuss gegen die Schläfe von Grossvieh wie Rindern. Die Gesetze zum Tierschutz geben in Deutschland und der Schweiz diese Regeln zu einer Betäubung des Schlachtviehs vor.

Wer führt Schlachtungen „halal“ durch?

Weil Schlachtungen „halal“ in der Schweiz ebenso wie in Nachbarländern wie Deutschland legal nicht durchgeführt werden dürfen, kann Fleisch nur „halal“ angeboten werden, wenn es importiert wird.

Welche Tiere sind „haram“?

Der Verzehr von Schweinefleisch ist generell verboten. Darum sind auch Dragees wie Gummibärchen oder Süssspeisen, Joghurts und Fruchtspeisen, die Gelatine aus Schweinerohstoffen enthalten, „haram“. Gelatine wird mitunter auch zur Klärung von Fruchtsaft eingesetzt. Ein so produzierter Fruchtsaft ist darum auch nicht „halal“.
Für Moslems ist Schweinefleisch genau wie Aas, Blut und das Fleisch anderer Lebewesen, über die bei ihrer Schlachtung ein anderer Name als der des einen Gottes ausgesprochen wurde, „haram“ (Sure 2, 173). Nicht empfohlen („makruh“) ist der Verzehr des Fleisches von Getier mit Reisszähnen, von Raubvögeln, Fröschen oder Giftschlangen. Der Prophet Mohammed überliefert aber durch den Koran, dass sich Menschen in Notlagen, die ohne ihr Zutun zu einer Übertretung der Ernährungsvorschriften gezwungen sind und etwas Verbotenes essen, keine Schuld trifft. In Sure 2 ermutigt der Prophet die Gläubigen ausdrücklich dazu, das gute Essen zu geniessen und dafür zu danken, was Gott ihnen geschenkt habe (Sure 2, 172 und Sure 2, 168).

Wie muss die Weiterverarbeitung von Lebensmitteln sein, damit diese „halal“ bleiben?

Sowohl die Haltung als auch die Weiterverarbeitung der später verzehrten Tiere unterliegt den Speisevorschriften des Islams. Die Art des Todes eines Lebewesens ist mitentscheidend dafür, ob dessen Fleisch tatsächlich verzehrt werden darf. In Sure 5,3 verbietet der Koran den Verzehr jeden Lebewesens, das erstickt wurde, durch Schlag oder Sturz zu Tode kam oder nicht ausgeblutet und geschächtet wurde. Des Weiteren entscheidet die Haltung des Viehs in der Landwirtschaft, beispielsweise durch die Wahl der Futtermittel bei ihrer Aufzucht darüber, ob deren späterer Verzehr „haram“ oder „halal“ ist. Beispielsweise darf Fleisch, um „halal“ zu bleiben, nicht mit Emulgatoren behandelt werden, die aus Salzen oder Esterverbindungen von Speisefetten bestehen, die vom Schwein stammen. Zu Emulgatoren, die „haram“ sind, zählen manche Interpreten des Islams auch Emulgatoren und Nebenprodukte von Insekten. Allerdings sind die meisten Glaubensforscher der Ansicht, dass der Verzehr von Honig „halal“ sei.

Was ist der Unterschied zwischen Halal Fleisch und Koscherfleisch?

Es gibt keinen eindeutigen Unterschied. Die Bezeichnung für das „Reine“ im Judentum ist „koscher“. Koscherfleisch ist Fleisch von Getier, das rituell, das heisst unter Anrufung des einen Gottes und unter Beachtung der Schächtungsvorschriften, ausgeblutet wurde – wie das auch in islamischen Schächtereien unter Anrufung des Namen Allahs praktiziert wird. Genau wie die islamischen Ernährungsvorschriften, legen auch die jüdischen Vorschriften besonderen Wert darauf, dass Fleisch nur nach einem möglichst schmerzfreien Tod des Tieres verzehrt wird.

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